
Zur Unterstützung von diesen Naturschutzmaßnahmen besteht die Möglichkeit sich an die Naturlandstiftung Schwalm-Eder e.V., Hans-Scholl-Straße 1, 34576 Homberg zu wenden (Tel-Nr. 05681-775-643). Diese Maßnahmen werden auch von der Unteren Naturschutzbehörde des Schwalm-Eder-Kreis in Homberg (Efze) gefördert. In der Regel werden 80 % der Kosten übernommen (In der Anlage 2 sind förderfähige Maßnahmen aufgeführt und beschrieben).
Begründung: Durch die intensivierte Landwirtschaft der letzten Jahre haben sich die Lebensbedingungen von Blüten bestäubenden Insekten, insbesondere der Honigbiene wie auch die für das Niederwildes dramatisch verschlechtert.
Neben dem mangelnden Nahrungsangebot (Wildblumen und Kräutern) ist hierbei auch das Verschwinden der Nistmöglichkeiten verantwortlich, für den Rückgang vieler Tierarten. Hecken sind praktisch freistehende Waldränder, daher besonders reich an Tierarten. Ideal ist es wenn die Hecken vernetzt sind.
Mit der Umsetzung der genannten Maßnahmen soll dieser Entwicklung entgegengewirkt werden. Blumenwiesen sind grundsätzlich preiswerter zu pflegen als Rasenflächen.
Landwirtinnen und Landwirten werden Fördergelder für z. B. das Anlegen von Blühstreifen auf den Ackerrändern angeboten.